
Tuning und Änderungsabnahmen
Sie möchten Ihr Fahrzeug individualisieren und beispielsweise neue Felgen eintragen lassen? Bei Ingenieurbüro Lüth & Kindler GmbH & Co. KG in Kaltenkirchen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise als Partner der GTÜ zur Seite. Wir begleiten Sie bei allen Tuningmaßnahmen und sorgen dafür, dass Ihre Umbauten und Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wann brauche ich eine Änderungsabnahme?
Jede Art von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Eintragung erfordert, zählt zu den anmeldepflichtigen Änderungen am Fahrzeug. Dazu gehören beispielweise die Änderung der Rad-Reifen-Kombination, Spoiler, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Ihr entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht. Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese Abnahme können Sie bei uns als GTÜ-Prüfstelle in Ihrer Region durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Wir bereiten auch die Eintragung in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.
Keine ABE oder kein Teilegutachten vorhanden?
Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Das ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit geänderter Rad-Reifen-Kombination).
Müssen Felgen eingetragen werden?
Ob Felgen eingetragen werden müssen, hängt davon ab, ob diese über eine ABE verfügen und alle Vorgaben eingehalten wurden. Sind die Felgen mit der ABE vollständig abgedeckt und es gibt keine Auflagen für eine Abnahme, ist eine Eintragung in der Regel nicht erforderlich. Allerdings gibt es Fälle, in denen eine Abnahme und Eintragung notwendig sind, etwa bei einer individuellen Anpassung oder wenn die Kombination von Felgen und Reifen von den Herstellerangaben abweicht. Um sicherzugehen, sollten Sie Ihre Felgen und Ihr Fahrzeug von einer Fachstelle prüfen lassen.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bringen Sie zur Begutachtung der Änderungen bei Felgen & Co. bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfzeugnisse wie z. B. Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Herstellerbescheinigung
Sie haben das passende Teilegutachten/die Teilegenehmigung nicht mehr greifbar? Kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und ABE hinterlegt sind.
Haben Sie weitere Fragen zu Tuning und Änderungsabnahmen eintragen lassen?
Ob Felgen eintragen lassen, Spoiler montieren oder die Leistung des Motors steigern – beim Tuning und den damit verbundenen Änderungsabnahmen gibt es vieles zu beachten. Was ist beim Tuning im Hinblick auf eine anschließende Änderungsabnahme erlaubt und was nicht? Worauf muss ich beim Veredeln und Verbessern meines Gefährts achten? Und wie unterscheide ich seriöse von unseriösen Angeboten auf dem Markt? Die Fragen und Antworten beim Thema "neue Felgen" und insbesondere bei Reifen, Betriebserlaubnis und Kostensind so individuell wie die Fahrzeuge selbst, deshalb ist es schwierig, allgemeine Aussagen zu treffen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen direkt an uns; wir helfen Ihnen gerne weiter.